Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen
Persönliche Assistenz
Seit dem 01.01.2018 haben Menschen mit Beeinträchtigungen einen Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen. Es handelt sich um eine erweiterte Leistung zur sozialen Teilhabe.
Einfache Assistenz
Die einfache Assistenz, auch kompensatorische Assistenz genannt, ersetzt beeinträchtigte Fähigkeiten entweder komplett oder gibt Hilfestellungen, um Beeinträchtigungen selbst zu managen. Bei Traumafolgestörungen kommen verschiedene Beeinträchtigungen zur Kompensation in Frage.
Nehmen wir unter anderem die Derealisation, bei der die Umgebung nur noch schemenhaft, sehr unwirklich und/oder verzerrt wahrgenommen wird. Hier kommt es oft zu Problemen, wie, eine rote Ampel zu übersehen, beim Spazieren gehen. Die Assistenz gibt in diesen Momenten verbal die Rückmeldung, dass eine rote Ampel kommt. Was die Assistenznehmer:in dann mit der Information macht, ist ihr überlassen: Die Entscheidungsgewalt bleibt immer beim beeinträchtigen Menschen selbst. Er ist selbst verantwortlich für die positiven und negativen Konsequenzen seines Handelns.
Eine kompensatorische Assistenz benötigt keine Qualifizierung, d.h., die Beeinträchtigte Person kann frei wählen, wen sie als Assistenz nehmen möchte.
Beispiele für einfache Assistenz:
- Feedback geben, dass gerade eine Tätigkeit gemacht wird
- Verbale Rückmeldung, dass sich von hinten ein Mensch nähert
- Gemeinsame Haushaltsführung
- Gemeinsame Durchführung von mehrschrittigen Tätigkeiten durch Hilfe bei der Konzentration auf die einzelnen Schritte
- Vermittlung von Sicherheitsgefühl
- Verbale Rückmeldung einer kommenden roten Ampel bei starker Derealisation
- Hilfe zur Reorientierung bei Flashbacks und Dissoziationen
Qualifizierte Assistenz
Ziel der Qualifizierten Assistenz, früher bekannt als Fachleistungsstunden, ist die Befähigung zum eigenständigen Leben und zur Alltagsbewältigung. Dies wird insbesondere durch Anleitung, Reflexion und Übung erreicht. Die Qualifizierte Assistenz wird so lange bewilligt, bis ein eigenständiges Leben und Alltagsbewältigung gegeben ist. Dies wird mit Zielen und Zwischenzielen dokumentiert. Diese Art der Assistenz wird durch qualifiziertes Personal durchgeführt: Sozialarbeiter, Pädagogen, Ergotherapeuten, Psychologen usw.
Beispiele für Qualifizierte Assistenz:
- Übung eines Tagesrhythmus
- Unterstützung im Umgang mit Geld
- Erlernen von Konfliktmanagement mit Mitbewohnern und Nachbarn
- Erlernen von Regulations-Skills
- Übung Nutzung von Öffentlichem Nahverkehr
- Unterstützung im Umgang mit Behörden, Banken und anderen Sozialleistungsträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenversicherung usw.):
- Erklären, was was bedeutet
- Gemeinsames Ausfüllen von Anträgen
- Reflexion der aktuellen Situation, Krisen und Ängste
- Beratung zu Konflikten, Krisen, und Veränderungen
- Sicherung des ambulanten Therapiesettings und Planung stationärer Aufenthalte
Schau dir den ausführlichen Beitrag zur Qualifizierten Assistenz hier an.
Sachleistung, Arbeitgeber- und Dienstleister-Modell
Assistenzleistungen können in drei verschiedenen Modellen genutzt werden. Das gängigste ist die Sachleistung, also die Nutzung eines Anbieters der Eingliederungshilfe, welcher einen Kooperationsvertrag mit der Eingliederungshilfe hat. Zu diesen Diensten gehören beispielsweise ambulant betreutes Wohnen, besondere Wohnformen. Je nach Bundesland ist die Finanzierung anders geregelt. In den meisten Fällen bekommen die Anbieter je nach Eingruppierung eine Fallpauschale. In anderen Bundesländern bekommen die Anbieter der Eingliederungshilfe die direkt bewilligten Stunden bezahlt. Die beeinträchtigte Person muss sich um das Finanzielle nicht kümmern, das macht der Anbieter der Eingliederungshilfe selbstständig mit dem Kostenträger. Der Anbieter hält Assistenzkräfte vor und hat ein Konzept für die Leistung „Assistenz“.
Die beiden weiteren Möglichkeiten für Persönliche Assistenz laufen über das sogenannte Persönliche Budget. Ein Konzept, was der Anbieter der Eingliederungshilfe hat, gibt es beim Persönlichen Budget nicht.
- Beim Dienstleistermodell beauftragt man einen Assistenzdienst. Dieser kümmert sich um das Vertragliche mit den Assistenten und ist deren Arbeitgeber. Der Assistenzdienst kümmert sich um alles Arbeitsrechtliche und hilft bei der Suche nach potenziellen Assistenten. Die Assistenten werden explizit für die beeinträchtigte Person gesucht, ein Vorhalten von Assistenten wie bei der Sachleistung findet nicht statt. Die beeinträchtigte Person bezahlt den Assistenzdienst aus ihrem Persönlichen Budget.
- Beim Arbeitgebermodell wird man selbst zum Arbeitgeber. Man bekommt vom Kostenträger das Persönliche Budget überwiesen und kümmert sich selbstständig um alles, was rund um die Assistenz zu tun ist. Das heißt, man sucht sich selbst die Assistenz, setzt Arbeitsverträge auf und macht selbstständig (ggf. mit Hilfe einer Budgetassistenz) die Abrechnungen.