Pflegegrad bei Traumafolgestörungen
Viele Menschen mit Traumafolgestörungen benötigen im Alltag Unterstützung, gerade in körpernahen oder psychisch belastenden Situationen. Was viele nicht wissen: Auch in diesen Fällen kann ein Anspruch auf einen Pflegegrad bestehen. Hier erkläre ich dir Schritt für Schritt, wie das Verfahren abläuft und worauf es ankommt, ganz praktisch und alltagstauglich.
Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?
Grundsätzlich steht jeder Person ein Pflegegrad zu, wenn sie regelmäßig Hilfe im körpernahen Bereich benötigt – also z. B. beim Waschen, Anziehen oder bei der Medikamentengabe. Entscheidend ist dabei, welche Hilfe tatsächlich bereits geleistet wird, nicht was in Zukunft nötig sein könnte.
Damit die Pflegeversicherung zahlt, musst du in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre lang in der gesetzlichen Pflegekasse versichert gewesen sein (auch über die Familienversicherung zählt).
So läuft das Antragsverfahren ab
1. Antrag stellen
Ein formloser Antrag bei deiner Krankenkasse reicht aus. Die meisten Kassen bieten inzwischen auch Onlineformulare an – meist unter dem Titel „Leistungen der Pflegeversicherung“.
2. Der Medizinische Dienst (MD) kündigt sich an
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Krankenkasse den MD mit einer Begutachtung. Diese findet meist als Hausbesuch statt. Es ist möglich, direkt im Antrag zu vermerken, dass eine weibliche Gutachterin gewünscht wird – insbesondere wenn Traumafolgestörungen vorliegen – und dass diese mit psychischen Erkrankungen vertraut sein sollte.
Wie bereite ich mich auf den Gutachtertermin vor?
Pflegetagebuch führen
Wichtige Unterlagen bereitstellen:
Die sechs Pflege-Module – was wird bewertet?
Die Begutachtung orientiert sich an sechs Modulen. Hier sind typische Situationen bei Traumafolgestörungen, die bepunktet werden können. Wichtig, es zählt nur die Hilfestellungen, können Dinge alleine gemeistert werden, dann zählt dies nicht als Pflege:
Modul 1 – Mobilität
- Hilfestellung beim Fortbewegen (z. B. Rollstuhl wird geschoben)
- Unterstützung beim Treppensteigen oder Angst vor Stürzen
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Desorientierung in Zeit, Ort oder Person nach Persönlichkeitswechseln
- Erinnerungsprobleme durch Amnesien
- Schwierigkeiten, Alltagsentscheidungen zu treffen oder Gespräche zu führen
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Nächtliche Unruhe, Flashbacks, Dissoziationen
- Selbstverletzendes Verhalten, das begleitet werden muss
- Ängste, die Hilfestellung erfordern (z. B. Hilfe beim reorientieren, Sicherheit geben durch da sein usw.)
- Pflegebedürftige müssen motiviert oder beruhigt werden
Modul 4 – Selbstversorgung
- Erinnerung an Körperpflege, Begleitung beim Duschen
- Unterstützung beim Anziehen oder bei der Wahl passender Kleidung
- Essens- und Trink-Erinnerung, z. B. bei Körperdissoziation oder Essstörung
Modul 5 – Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
- Erinnern oder Verabreichen von Medikamenten
- Begleitung zu Ärzten, Therapien oder medizinischen Einrichtungen
Modul 6 – Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Unterstützung bei Beschäftigungen und Kontakten außerhalb der Wohnung
Der Begutachtungstermin – was erwartet dich?
Der Gutachter kommt meist für 30 - 60min. zu dir nach Hause, im Brief wenn er sich ankündigt steht ein Zeitrahmen von 2 Stunden. Es ist wichtig, dass deine Wohnsituation nicht künstlich verändert wird – zeig dich, wie du wirklich lebst. Das Gespräch kann gemeinsam mit der Pflegeperson oder alleine geführt werden.
Wichtig: Pflegepersonen oder auch Pflegedienste können mit dabei sein. Tonaufnahmen sind nur mit Einwilligung erlaubt.
Was passiert nach der Begutachtung?
Der Gutachter sendet sein Gutachten an die Krankenkasse. Du bekommst dann einen Bescheid. Wird dir ein Pflegegrad bewilligt, gilt er rückwirkend ab Antragsdatum. Falls du Pflegegeld angekreuzt hast, kann es auch schon vor dem Brief auf dem Konto eingehen, also nicht erschrecken!
Was tun bei Ablehnung?
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lies dir das Gutachten genau durch und notiere dir, welche Einschätzungen du anders siehst – idealerweise mit Begründung. Häufig wird dann erneut begutachtet, manchmal geschieht dies auch auf Aktenlage.
Welche Leistungen gibt es bei Bewilligung eines Pflegegrades?
Schon ab Pflegegrad 1 stehen dir einige Leistungen zu:
- Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen – bis zu 42 €/Monat)
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat (je nach Bundesland nur über Pflegedienst nutzbar)
- Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 € z. B. für Türverbreiterung oder Treppenlift
- Ab PG2: Verhinderungspflege (bei Urlaub oder Ausfall der Pflegeperson)
- Ab PG2: Kurzzeitpflege (z. B. stationäre Überbrückungspflege)
Pflegegeld:
Pflege wird durch Freunde, Familie, Nachbarn erledigt:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
Pflegesachleistungen:
Pflege wird durch einen Pflegedienst übernommen:
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Fazit
Ein Pflegegrad kann auch bei psychischen Erkrankungen wie einer komplexen Traumafolgestörung oder (p)DIS sinnvoll sein – insbesondere wenn Unterstützung im Alltag regelmäßig nötig ist. Die Vorbereitung auf die Begutachtung ist entscheidend.
Ich begleite gerne Menschen, um genauer zu schauen ob ein Pflegegrad oder andere Hilfsmöglichkeiten sinnvoll sind. Meld dich gerne.