Das Persönliche Budget

Mehr Selbstbestimmung bei Traumafolgestörungen durch das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget ist eine besondere Möglichkeit, sich Unterstützung so zusammenzustellen, wie man sie wirklich braucht. Gerade für Menschen mit Traumafolgestörungen – etwa einer komplexen PTBS oder einer dissoziativen Identitätsstörung– kann das Persönliche Budget ein echter Wendepunkt sein. Es ersetzt starre Sachleistungen durch Geld, mit dem man dann selbst passende Hilfen organisieren kann. Zum Beispiel Assistenz im Alltag, Begleitung zu Terminen oder in Einzelfällen auch ein PSB-Assistenzhund.

Was genau ist das Persönliche Budget?

Ganz einfach gesagt: Statt dass ein Kostenträger dir eine Leistung als Sachleistung bewilligt (Ambulant betreutes Wohnen, Haushaltshilfe, Pflegedienst), bekommst du das Geld direkt ausgezahlt – und kannst selbst entscheiden, wer dich wann wie unterstützt. Das steht im § 29 SGB IX.


Die Idee dahinter: Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sollen selbstbestimmt leben können. 


Wichtig: Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Leistung. Du bekommst nicht mehr, aber du darfst selbst bestimmen, wie die Hilfe aussieht. 

Wer zahlt ein Persönliches Budget?

 Je nachdem, worum es geht, sind verschiedene Stellen zuständig:

  • Eingliederungshilfe
  • Sozialamt 
  • Pflegekasse
  • gesetzliche Krankenversicherung 
  • Jugendamt
  • Bundesagentur für Arbeit 
  • Träger der Sozialen Entschädigung (z. B. nach Gewalttaten)
  • Träger der Unfallversicherung (z.B. Arbeits- und Wegeunfälle)

 

Wenn du nicht weißt, wer zuständig ist, kannst du einfach formlos einen Antrag bei einer dieser Stellen stellen. Die müssen dann klären, wer es übernimmt. Die Weiterleitung erfolgt nach § 16 SGB I.  Es hilft, wenn du deine Bedürfnisse ausführlich beschreibst, z. B.:  „Ich habe eine komplexe Traumafolgestörung und brauche Unterstützung im Alltag und bei Behörden.“

Welche Hilfen kann man noch übers Persönliche Budget organisieren? 

Das Persönliche Budget ist so flexibel, dass du wirklich passgenaue Hilfe bekommen kannst

Hier ein paar Beispiele: 

  • Alltagsassistenz: Hilfe beim Einkaufen, Struktur geben, gemeinsam kochen 
  • Begleitung zu Behörden oder Ärzt*innen 
  • Psycho-soziale Assistenz: jemand, der regelmäßig zur Seite steht, stabilisiert, Gespräche anbietet 
  • Elternassistenz, z. B. für Menschen mit Kindern 
  • Fahrdienste (wenn man z. B. nicht allein Bus fahren kann) 
  • Unterstützung nach Therapiesitzungen, wenn du danach nicht alleine sein kannst 
  • Unterstützung bei Anträgen und Formularen 
  • Krisenbegleitung durch Traumafachberater, z. B. in besonders belastenden Phasen 

 
Diese Hilfen kannst du selbst zusammenstellen – und das Budget kann sowohl private Personen (z. B. Assistent*innen auf Minijob-Basis) als auch Dienste (z. B. einen ambulanten Anbieter) bezahlen.

Wichtig zu merken: Jede Leistung die als Sachleistung notwendig ist und regelmäßig gebraucht wird kann als Persönliches Budget gezahlt werden.

Wie stelle ich einen Antrag? 

Das geht ganz einfach. Du schreibst formlos, z. B.: 

 

„Ich beantrage ein Persönliches Budget gemäß § 29 SGB IX für Leistungen zur Teilhabe. Ich habe eine anerkannte seelische Behinderung in Folge einer Traumafolgestörung und benötige individuelle Hilfen zur Alltagsbewältigung und psychosozialen Stabilisierung.“ 

 

Dann meldet sich der Träger, macht mit dir einen Gesprächstermin (oft Teilhabeplanung oder Hilfeplangespräch genannt) – und dort wird gemeinsam besprochen, was du brauchst. Du darfst Wünsche äußern, das ist gesetzlich so vorgesehen („Wunsch- und Wahlrecht“). Danach wird eine Zielvereinbarung erstellt, und du bekommst das Geld regelmäßig ausgezahlt. 

 

Du musst später belegen, wofür du es eingesetzt hast – z. B. über Stundenzettel oder Verträge.

Hier gibt es eine Vorlage die ich einmal gestaltet habe. Nicht erschrecken vor so vielen Seiten :) aber du schaffst das!

 

Was, wenn ich das alles nicht alleine kann? 

Dann kannst du zusätzlich eine Budgetassistenz beantragen. Das ist eine Person, die dir hilft, das Persönliche Budget zu verwalten – z. B. bei Abrechnungen, Arbeitsverträgen, Organisation. 

 

Außerdem kannst du dich jederzeit beraten lassen – zum Beispiel kostenlos über die EUTB:  www.teilhabeberatung.de


Fazit

Das Persönliche Budget kann eine große Hilfe für Menschen mit Traumafolgestörungen sein – gerade dann, wenn herkömmliche Hilfen nicht passen oder du zu oft durchs Raster gefallen bist. Es erlaubt dir, selbst zu entscheiden, welche Unterstützung zu dir passt, und wer sie erbringen soll.


Ob Assistenzhund, psychosoziale Unterstützung, Alltagsbegleitung oder ergänzende Therapieangebote: Fast alles ist möglich, wenn es zur Verbesserung deiner Teilhabe beiträgt und man die Energie hat für seine Rechte einzustehen.